Große Steuererleichterung für Nicht-EU-Immobilieneigentümer in Spanien: Mietausgaben jetzt absetzbar

Spanien hat einen wichtigen Schritt zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für internationale Immobilieninvestoren getan. Nach einem bahnbrechenden Urteil des spanischen Nationalen Gerichtshofs können Nicht-EU-Immobilieneigentümer in Spanien nun ihre Mietkosten absetzen, Steuererstattungen beantragen und künftige Steuerschulden verringern.

Für internationale Käufer aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich, den USA, dem Nahen Osten und anderen Ländern bringt diese Änderung eine gerechtere steuerliche Behandlung und stärkt das Vertrauen in Investitionen in erstklassige spanische Reiseziele wie Marbella, die Costa del Sol und andere begehrte Küstengebiete.

Das alte System: Höhere Steuern, keine Abzüge

Bis vor kurzem galten für Immobilieneigentümer aus Nicht-EU-Ländern, die in Spanien vermieten, strenge Vorschriften, die ihnen den Abzug der täglichen Mietkosten verwehrten. Dies bedeutete, dass sie die Bruttomieteinnahmen in voller Höhe angeben mussten, die mit 24 % besteuert wurden.

Im Gegensatz dazu konnten EU-Eigentümer Kosten absetzen wie:

  • Gemeinschaftsgebühren und Instandhaltung
  • Reinigung und Reparaturen
  • Versicherung und IBI (Grundsteuer)
  • Hypothekenzinsen und Vermittlungsgebühren

EU-Bürger zahlten nur 19 % Steuern auf ihre Nettomieteinnahmen (nach Abzug der Ausgaben), während Nicht-EU-Eigentümer eine ungerechtfertigt hohe Last zu tragen hatten. Dieses ungleiche System wurde weithin kritisiert, und das spanische Nationalgericht hat nun bestätigt, dass es diskriminierend war.

Das Urteil, das alles veränderte

Ausgelöst wurde der Fall durch einen US-amerikanischen Immobilienbesitzer in Barcelona , der gegen die Haltung der spanischen Steuerbehörde klagte. Der Gerichtshof gab dem Investor Recht und berief sich dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs Spaniens, die beide bereits eine diskriminierende steuerliche Behandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes abgelehnt hatten.

Das Ergebnis: Der Wohnsitz kann nicht mehr als Grund für die Einführung strengerer Steuervorschriften herangezogen werden. Diese Entscheidung eröffnet Tausenden von Eigentümern aus Nicht-EU-Staaten die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern und künftig von einer gerechteren steuerlichen Behandlung zu profitieren.

Was dies für Nicht-EU-Investoren bedeutet

Von nun an können Immobilienbesitzer aus Nicht-EU-Ländern in Spanien legitime Ausgaben bei der Erklärung ihrer Mieteinnahmen absetzen, wodurch sich ihre Gesamtsteuerlast erheblich verringert.

  • Erstattungen: Viele Nicht-EU-Anleger können jetzt zu viel gezahlte Beträge aus den Vorjahren zurückfordern, in denen Ausgaben ausgeschlossen waren.
  • Niedrigere zukünftige Steuern: Abzugsfähige Ausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen und machen Mietinvestitionen rentabler.
  • Mehr Gewissheit: Das Urteil stärkt das Vertrauen der Investoren, insbesondere bei britischen und amerikanischen Käufern – Schlüsselmärkte für Marbella und die Costa del Sol.

Obwohl die Steuersätze unterschiedlich sind (19 % in der EU und 24 % außerhalb der EU), bringt die Möglichkeit, Ausgaben abzusetzen, eine weitaus gerechtere Behandlung und mehr Sicherheit.

Wie Sie Ihre spanische Steuerrückerstattung beantragen

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie außerhalb der EU sind, können Sie möglicherweise Tausende von Euro an zu viel gezahlten Steuern zurückfordern. Hier ist der schrittweise Ablauf:

  1. Sammeln von Unterlagen – Sammeln von Aufzeichnungen über Mieteinnahmen, Rechnungen („Rechnungen“) und früheren Anmeldungen nach Muster 210 .
  2. Berichtigungserklärungen vorbereiten – frühere Erklärungen (normalerweise die letzten 4 Jahre) auf der Grundlage der Nettomieteinnahmen ändern. Fügen Sie Hinweise auf das Urteil des Nationalen Gerichtshofs (August 2025) und die Grundsätze des EU-Rechts bei.
  3. Einreichung bei der Hacienda – Reichen Sie das überarbeitete Modell 210 online oder über einen Steuervertreter ein.
  4. Aufzeichnungen aufbewahren – Bewahren Sie alle Belege mindestens 4 Jahre lang für den Fall einer Überprüfung oder eines Einspruchs auf.

Holen Sie sich professionelle Hilfe – Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt kann die Richtigkeit Ihrer Angaben sicherstellen und sie verstärken.

Warum dies für den Immobilienmarkt von Marbella wichtig ist

Marbella ist dank seines luxuriösen Lebensstils, des Sonnenscheins und der starken Mietnachfrage bereits eines der attraktivsten Ziele für internationale Käufer in Europa. Dieses Urteil bietet einen zusätzlichen Anreiz, der Spanien und insbesondere Marbella zu einem noch sichereren und profitableren Ort für Investitionen macht.

Durch die Verringerung der Steuerlast und die Schaffung von Klarheit für Nicht-EU-Investoren wird die Entscheidung wahrscheinlich zu einem Anstieg der Immobilienverkäufe, der Luxusmieten und des allgemeinen Vertrauens in den spanischen Markt führen.

Schlussfolgerung: Ein Gewinn für internationale Einkäufer

Dieses historische Urteil verschafft Immobilieneigentümern aus Nicht-EU-Staaten in Spanien eine gerechtere Behandlung, Zugang zu Steuererstattungen und einen stärkeren Rechtsschutz. Für Investoren bedeutet es mehr Rentabilität, mehr Sicherheit und mehr Gründe, Marbella und die Costa del Sol als ihr bevorzugtes Reiseziel zu wählen.

Bei Engel & Völkers Marbella arbeiten wir jeden Tag mit internationalen Kunden zusammen und begleiten sie beim Kauf von Immobilien und bei Investitionsmöglichkeiten.

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Geschrieben von
Smadar Kahana
Smadar Kahana

Geschäftsführer

"Marbella hat immer einen dynamischen Markt, der eine vielfältige internationale Kundschaft anzieht"

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