Das am 15. Dezember 2017 veröffentlichte Haushaltsgesetz 2018 für Andalusien enthält eine spürbare Erleichterung für Erben von spanischen Nachlässen: Danach gilt seit 01.01.2018 ein neuer Erbschaftsteuerfreibetrag von 1 Mio. Euro.
Das am 15. Dezember 2017 veröffentlichte Haushaltsgesetz 2018 für Andalusien enthält eine spürbare Erleichterung für Erben von spanischen Nachlässen: Danach gilt seit 01.01.2018 ein neuer Erbschaftsteuerfreibetrag von 1 Mio. Euro.
Die Erhöhung des Freibetrags ist Ergebnis des gesellschaftlichen Drucks auf die sozialistische Landesregierung und eine Forderung insbesondere des liberalen Koalitionspartners, der Ciudadanos-Partei. Nachdem die andalusische Landesregierung erstmals überhaupt in 2015 Freibeträge eingeführt hatte, die aber auf die Fälle der Übertragung des Familienheims und auf kleinen Nachlasswerte beschränkt waren, gilt nunmehr ein pauschaler Freibetrag von 1 Mio. Euro, der insbesondere bei Nachlassvermögen, die aus Immobilienbesitz bestehen, zu einer deutlichen Ermässigung der Steuerlast führen wird. Voraussetzung der Anwendung des Freibetrags ist, dass der Wert des Vorvermögens des Erben 1 Mio. Euro nicht übersteigt.
Auf den Freibetrag können sich Ehegatten und Erben der 1. Ordnung, also Abkömmlinge und Eltern berufen. Und auch nichtresidente Erben kommen aufgrund des Urteils de EuGH vom 3. September 2014 in den Genuss des Freibetrags.
Dr. Norbert Reiners
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